Die wesentlichen Teile der neuen Änderungsverordnung zur Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) sind am 18. August 2026 in Kraft getreten.
Die offizielle Bezeichnung lautet „Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ und wurde gestern, am 17. August 2026, im Bundesgesetzblatt verkündet. Eine kleine Ausnahme bildet Artikel 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung, der am 19. August 2026 wirksam wird.
Das ist die wichtigste Änderung:
EU-Führerscheine mit Ursprung aus einem Drittstaat: Anerkennung wird erleichtert
Bislang gab es in Deutschland die Einschränkung, dass wenn ein ausländischer Führerschein zunächst in einem anderen EU-Mitgliedstaat prüfungsfrei in einen EU-Führerschein umgeschrieben worden war und der ursprüngliche Drittstaat nicht entsprechend von Deutschland anerkannt wurde, dieser Führerschein in Deutschland nicht anerkannt wurde (Stichwort Schlüsselzahl 70).
Der entsprechende Eintrag in § 28 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum („… deren Fahrerlaubnis aufgrund einer Fahrerlaubnis eines Drittstaates, der nicht in der Anlage 11 aufgeführt ist, prüfungsfrei umgetauscht worden ist … “) ersatzlos gestrichen.

Das sind die weiteren Änderungen im Überblick
- Zusätzliche Prüfungssprachen: Die theoretische IHK-Prüfung für die beschleunigte Grundqualifikation kann nun neben Deutsch in neun weiteren Fremdsprachen (Albanisch, Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch oder Ukrainisch) abgelegt werden.
- Verkürzte Praxisprüfung: Die reguläre praktische Grundqualifikationsprüfung wurde gestrafft (die reine Fahrprüfung dauert nur noch 90 statt 120 Minuten, der Teil „Bewältigung kritischer Situationen“ fällt weg).
- Leichtere Führerschein-Umschreibung: Die Ukraine und Montenegro werden in die entsprechende Staatenliste der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgenommen. Für die erfassten Klassen ist damit grundsätzlich eine Umschreibung ohne erneute theoretische und praktische Führerscheinprüfung möglich. Bei ukrainischen Führerscheinen gibt es weiter eine Besonderheit. Wurden die Klassen C oder D ohne vorherige Klasse B erteilt, müssen für die deutsche Klasse B weiterhin die theoretische und praktische Prüfung absolviert werden.
- Vereinfachter Sehtest: Wer eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E beantragt oder verlängert, muss weiterhin sein Sehvermögen untersuchen lassen. Die vorgeschriebene Bescheinigung kann jetzt aber auch ein Augenoptikerbetrieb ausstellen.
Es wird also einfacher. Aber viele der Bewerber aus Drittstaaten löst die größte Hürde aber nicht auf. Diese Bewerber haben alle einen nationalen Führerschein als Berufskraftfahrer und verfügen über viele Jahre Berufserfahrung, oft auch in modernen Zugmaschinen. Einige der Bewerber lernen seit Monaten schon die deutsche Sprache und sind auf einem Niveau von B1 oder B2.

Die Unternehmen erwarten aber, dass diese Voraussetzungen bereits vorab erfüllt sind. Insbesondere der Erwerb eines Führerscheins in Deutschland ist sehr kostspielig. Unternehmen sind selten bereit, diese Kosten zu übernehmen, wenn keine Garantie dafür besteht, dass der Kandidat langfristig im Betrieb bleibt und nicht zu einem Konkurrenten wechselt – eine Garantie, die leider niemand geben kann.
Es dauert mindestens 12 Monate, bis sich die Kosten für einen solchen Führerschein amortisiert haben. Zudem gibt es derzeit kaum Möglichkeiten, einen EU-Führerschein in einem anderen EU-Land (wo dies möglicherweise günstiger ist) zu erwerben und diesen anschließend in Deutschland umschreiben zu lassen; die rechtliche Lage hierzu ist nach wie vor sehr kompliziert. Zudem sind Deutschkenntnisse – mindestens auf Niveau A2 – stets erforderlich. Andernfalls ist es unmöglich, die Prüfungen in Deutschland zu bestehen oder mit Kunden zu kommunizieren.
Was die Rekrutierung auch nicht einfacher macht, ist künstliche Intelligenz. Viele Bewerber nutzen KI, um „perfekte“ Bewerbungen nach Deutschland zu senden und überschwemmen geradezu HR-Abteilungen in den Transport- und Logistikunternehmen. Dabei entsteht bei Nicht-EU-Kandidaten die größte Vorarbeit nicht im Matching, sondern beim Sichten von CV und Qualifikation, beim Einsammeln der Unterlagen und beim Nachhalten offener Nachweise. Diese Schwemme führt eher dazu, dass diese Bewerbungen aussortiert werden.
Deswegen setzen auch wir weiter auf die eigene Ausbildung von Fahrern in ihren Heimatländern und dann die Vorab-Qualifizierung in Deutschland mit EU-Führerschein und beschleunigter Grundqualifikation.
Beitrag von





