Die Vorgaben zur Beantragung eines Aufenthalttitels für Selbständige sind überschaubar. Auf den entsprechenden Unterseiten werden die Unterlagen, die eingereicht werden müssen, aufgelistet. Business Plan, Finanzübersicht, Unterstützungsschreiben von Kunden oder Geschäftspartners, Krankenversicherung, das klingt alles überschaubar.
Im Gegensatz zu einem Antrag zum Beispiel für eine Blaue Karte sind aber keine exakten Kriterien wie Höhe Gehalt und Qualifikation hinterlegt, an denen man ablesen kann, ob ein Antrag auch bewilligt wird. Anträge nach § 21.1 und § 21.5. Aufenthaltsgesetz unterliegen Kann- und nicht Soll-Bestimmungen. Im Gesetz wird definiert, was die Messlatte für eine Entscheidung ist. Da ist die Rede davon, dass eine Aufenthaltserlaubnis dann genehmigt werden kann, wenn unter anderem „ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht“ und „die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt“.
Da stellt sich die erste Frage, was ist denn ein „wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis“? In früheren Versionen hatte der Gesetzgeber dies teilweise ausdrücklich definiert, zum Beispiel wenn die Investition, die durch die Neugründung oder Ansiedlung eines Unternehmens getätigt wird, mindestens 250 TEuro beträgt und fünf qualifizierte Arbeitsplätze geschaffen werden. Das zielte vor allem auf mittelständische, produzierende Unternehmen ab.
Diese Hürde haben viele Startups nicht überspringen können. Die Ausländerbehörden bzw. Städte hatten aber natürlich trotzdem ein Interesse daran, ein spannendes KI-Start-up zu gewinnen – auch wenn die Erstinvestition nur in zwei Rechnern und der Miete für einen Co-Workingspace bestand.
Heute sind diese festen Größen aus dem Aufenthaltsgesetz verschwunden. Vielmehr sind „bei der Prüfung die für den Ort der geplanten Tätigkeit fachkundigen Körperschaften, die zuständigen Gewerbebehörden, die öffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen und die für die Berufszulassung zuständigen Behörden zu beteiligen“.
Das macht den Prozess erstens nicht einfacher und schon gar nicht schneller. Viele diese genannten Einrichtungen definieren die Anforderungen sehr regional und spezifisch. Dazu kommt, dass viele Antragsteller ihre Anträge bei einer deutschen Auslandsvertretung stellen müssen und schon dort daran scheitern, weil der Geschäftsidee von vorneherein die Marktfähigkeit abgesprochen wird oder man das regionale Bedürfnis ausschließt. Getreu dem Motto, wir brauchen nicht noch einen türkischen Barbier mehr in Bottrop oder eine Döner-Bude in Berlin.

Aber woran lässt sich denn überhaupt noch orientieren?
- Regionaler Zuschnitt
Im Prinzip definiert jede Region oder Stadt bestimmte wirtschaftliche Felder, die für sie relevant sind. Das kann man in der Regel auf den Seiten der Wirtschaftsförderung nachlesen. Oft sind dies regionale Cluster, bei denen man als Antragsteller prüfen kann, ob die eigene Geschäftstätigkeit dazu passt. - Regionaler Mehrwert
Der wirtschaftliche Mehrwert in diesem Zusammenhang muss mehr sein als nur ein Beitrag zur Gewerbesteuer. Im Regelfall sind dies tatsächliche Investitionen, z.B. die Anschaffung von Maschinen oder die Anmietung einer Lagerhalle. Und es sind vor allem Arbeitsplätze, die geschaffen werden. Und hier kommt es besonders darauf an, auf welchem Qualifikationsniveau die Stellen liegen und ob die Stellen mit regionalen Bewerber:innen besetzt werden. Es kann auch ausreichen, wenn Arbeitsplätze gerettet werden - Regionale Wertschöpfung
Reine Import- oder Exportvorhaben haben ein deutlich höheres Risiko, abgelehnt zu werden, als Vorhaben, in denen Wertschöpfung im Sinne von Produktionstiefe erkennbar ist. Oft reicht es nicht, Ware aus anderen Ländern zu importieren und hier nur nachzuveredeln. Die Behörden vermuten dann, dass die lokale Wirtschaft dadurch eher verdrängt wird bzw. keinen Mehrwert erfährt und lehnen die Anträge ab. - Wirtschaftliche Stabilität
Ein häufiges Missverständnis ist, dass man bei Ausländerbehörden bankfertige Businesspläne einreichen müsse. Es geht hier aber nicht darum, eine Kreditzusage einer Bank in Deutschland zu erhalten, sondern aufzuzeigen, warum man in einer Region ein Unternehmen gründen will und was die Region von dieser Ansiedlung hat. Natürlich schadet es nie, einen Businessplan mit einem guten Zahlenwerk einzureichen, das vielleicht schon ein Steuerberater kontrolliert hat. Aber die reinen Zahlen sind eben noch keine Garantie für eine Zustimmung.

Selbstverständlich ist jeder Antrag immer ein Einzelfall. Aber die häufigsten Ablehnungsgründe sind:
- Schlechte vorbereitete Antragsunterlagen
- Businesspläne ohne Antworten auf die oben aufgeführten Punkte
- Fehlender, glaubhafter Nachweis der Verlegung des Lebensmittelpunktes von Unternehmern, die ihr Unternehmen im Herkunftsland nicht völlig aufgeben
Unser Tipp: Deutsche Behörden entscheiden auf der Grundlage schriftlich eingereichter Unterlagen. Es gibt keine „Nachverhandlung“. KI-generierte Unterlagen überzeugen die regionalen Experten:innen, die die Anträge prüfen, oft nicht. Man muss die regionalen Gegebenheiten schon sehr genau analysieren und in den Antrag einbeziehen. Es ist also häufig kein juristisches Problem im engeren Sinn. Vielmehr muss man der Region, in der man sein Geschäft betreiben will, überzeugend darstellen, warum man eine willkommene Verstärkung der lokalen Wirtschaft ist.
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