Aktuelle Zahlen zur Erwerbsmigration nach Deutschland 

In den letzten beiden Jahren ist der Zuwachs an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung fast ausschließlich auf den Zuzug aus Drittstatten zurückzuführen.

Während es 2023 noch ein Plus von über 336.000 Stellen waren, betrug der Zuwachs in 2024 nur mehr 72.000 Positionen.

Das lässt sich auch deutlich an den Fallzahlen in der Erwerbsmigration ablesen. Aktuelle Daten zu den Rechtssetzungsverfahren der Fachkräfteeinwanderung liefern die Antworten der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion. (BT-Drs. 20/14597)

Die Bundesregierung teilte mit, dass sich zum Stichtag 30. November 2024 ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) 553.530 Personen in Deutschland aufhielten, die zum Stichtag einen Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) besaßen.

Im Folgenden sind die Zahlen aufaddiert (einige kleinere Zahlen wie § 18f Absatz 1 AufenthG; mobile Forscher) sind dabei unberücksichtigt.

Zum Stichtag 30. November 2024 hielten sich ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) 553.530 Personen in Deutschland auf, die zum Stichtag einen Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) besaßen. In der Tabelle sind alle Fälle im Bereich von § 18a bis incl. & 20 AufenthG zum Stichtag 30. November 2024 zusammenaddiert und die Top 10 Staaten quantitativ herausgefiltert worden.

  • Die Top 3 Plätze belegen demnach Fachkräfte aus Indien (82.493), Türkei (48.431) und China (31.101) 
  • Unter den Top zehn sind fast alle Staaten der Westbalkan-Regelung 
  • Auch unter den Top 10 findet sich Iran (14.296) auf Rang 9 mit allein 6.049 Fällen nach Grundlage § 18b Absatz 1 AufenthG in seiner Fassung ab dem 1. März 2020 und bis 17. November 2023 
  • Die USA rangieren auf Rang zehn mit insgesamt 9.357 Fällen (nicht mal halb so viel wie aus der Russischen Föderation) 

Betrachtet man sich die Fallzahlen im Detail, fallen folgende Punkte ins Auge 

  • Der Aufwuchs bei der Blaue Karte hat sich von 2023 zu 2024 fast halbiert, von +30.000 auf +18.600 
  • Die Fallzahlen bei § 19 c Absatz 1, sonstige Beschäftigungszwecke (z.B. zwischenstaatliche Vereinbarung) sind 2024 fast gänzlich eingebrochen (2023 +21.392, 2024 +5.576) 

Hier wurden alle Fallzahlen der § 18a bis § 19d addiert (ausgelassen sind Fallzahlen nach § 18f, § 19b und 19c Absatz 4, weil zu gering für eine Darstellung hier). Die Jahreswerte sind kumulativ, die Zahlen wachsen pro Jahr an oder ab.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat berechnet, dass bei einer Nettozuwanderung von 400 000 Personen pro Jahr in den deutschen Arbeitsmarkt das Erwerbspersonenpotenzial bis 2035 stabil bliebe. Dies bei der Annahme das, dass das Erwerbspersonenpotenzial aus demografischen Gründen von derzeit 47,4 Millionen Personen bis 2035 voraussichtlich um 7,2 Millionen sinkt. Sieht man sich die Zahlen oben, sind wir davon meilenweit entfernt. Die demografische Herausforderung werden wir nicht alleine durch Erwerbsmigration lösen, aber da ist noch sehr viel Luft nach oben.

 

Ein Beispiel: die sogenannte 2+2 Regel für Berufserfahrene (Beschäftigung in Deutschland nach § 19c Abs. 2 AufenthG in Verbindung mit § 6 BeschV), setzt ein Gehalt in Höhe von 43.470 Euro (im Jahr 2025) voraus. Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit liegt das Mediangehalt für einen Elektroinstallateur in Deutschland bei 42.804 Euro/Jahr, tatsächlich dürfte der Lohn bei durchschnittlich 15 Euro/Stunde geringer sein.